Wer hier auf diesen Seiten regelmäßig das Bautagebuch liest, weiß, dass seit Beginn des Jahres immer klarer wurde, dass das bisherige Budget von 7,5 Millionen Euro für die Sanierung des Wirtschaftsgebäudes nicht ausreichen wird. Die Schäden an der Ruine haben sich als größer herausgestellt als gedacht. Wir haben darüber im Februar und März im Bautagebuch berichtet.
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Einbindung zusätzlicher Drittmittel jetzt möglich
Eine Aufstockung des Budgets schien bislang schwierig. Der bisherige Fördermittelbescheid hatte eine Passage, die besagte, dass eine Aufstockung mit Hilfen von dritter Seite durch Spenden oder Stiftungsgelder nicht möglich ist. Deshalb hat die Stadt Bad Doberan in den letzten Wochen proaktiv das Gespräch mit der „Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien“ gesucht, mit der die Förderung seinerzeit auf den Weg gebracht wurde.
Mitte April fand das Gespräch in Form eines Online-Meetings statt. Bund, das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Stadt Bad Doberan verständigten sich darauf, den bisher engen Rahmen zu lockern und die Einbindung zusätzlicher Drittmittel jetzt doch zu ermöglichen. Das war ein wichtiger Durchbruch.
Jetzt werden Listen erstellt, welche Stiftungen für die Unterstützung infrage kommen könnten und überlegt, welche denkbaren Spender angesprochen werden könnten. Das alles wird ganz sicher nicht von heute auf morgen zu schnellen Ergebnissen führen, aber die Tatsache, dass dies jetzt überhaupt möglich ist, ist ein großartiger Fortschritt, der noch vor einem Monat so nicht absehbar war.
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Neuer Fördertopf des Bundes für nationale Projekte des Städtebaus
Parallel zu diesen Gesprächen wurde publik, dass der Bund ein weiteres Programm zur „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ aufgelegt hat, das für die Sanierung des Wirtschaftsgebäudes überaus interessant ist. Etwas sperrig und im Beamten-Deutsch heißt es: „Im Rahmen des Bundesprogramms Nationale Projekte des Städtebaus sollen investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden.“
Hierfür wurden insgesamt 50 Millionen Euro in den Bundeshaushalt eingestellt. In einem Projektaufruf waren alle interessierten Kommunen aufgerufen, bis zum 30. April geeignete Projekte einzureichen. Dies hat die Stadt fristgerecht gemacht und am Abend des 29. April alle Unterlagen verschickt. In einem zweiten Schritt erfolgt eine Bewertung der Projekte. Für uns ist wichtig, dass unsere Doberaner Bewerbung für diesen neuen Fördertopf durch die Landesregierung in Schwerin unterstützt wird.
Der Entscheid darüber, welche Projekte am Ende gefördert werden, soll noch in diesem Jahr erfolgen. Wenn Doberan dabei sein sollte, was wir sehr hoffen, könnten die ersten Mittel bereits in diesem Jahr verwendet werden.
Die Vorsitzende unseres Vereins, Sabine Krahn-Schulze sieht diese Entwicklung als einen wichtigen Meilenstein: „Dass jetzt die Einbindung von Drittmitteln möglich ist, und es weiterhin Aussichten auf zusätzliche Mittel aus einem neuen Fördertopf für die Ausbauphase gibt, bringt unser Vorhaben ein großes Stück nach vorn. Wir werden die Stadt weiter aktiv auch bei der Einwerbung von Drittmitteln unterstützen, um das gemeinsame große Ziel der Sicherung und Sanierung des Wirtschaftsgebäudes umzusetzen.“
Von der Idee, dass es in diesem Jahr noch ein Richtfest für das Wirtschaftsgebäude geben wird, werden wir uns wohl dennoch verabschieden müssen. Aber das Ziel, dann im nächsten Jahr das Dach einzuweihen, das steht weiter.
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UPDATE, 6. Mai 2024

Der Förderantrag ist bei den zuständigen Stellen des Bundes eingegangen.

Im Antwortschreiben heißt es: „Das Antrags- und Förderverfahren umfasst mehrere Stufen. In einem ersten Schritt erfolgt eine Interessensbekundung mit anschließender Projektauswahl. Über die Auswahl der für eine Förderung generell in Betracht kommenden Projekte sowie deren maximale Förderhöhe mit Bundesmittel entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Dies wird voraussichtlich Ende September 2024 erfolgen. In einem zweiten Schritt werden dann die ausgewählten Vorhaben auf der Grundlage ergänzend einzureichender, umfassender Antrags- und Bauunterlagen geprüft und etwaige Förderungen gewährt.“

Wir werden das mit großem Interesse weiterverfolgen und berichten…