Fortführung der Ausführungen von Landesuperintendent i.R. Carl-Christian Schmidt
Über den sog. „Mönchstreit“ zwischen Amelungsborn und Doberan ist folgendes in den Statuten zu finden:
Statuta 1465.21 „21 Das Verfahren, das durch den Abt des Klosters Doberan, als Vaterabt, bei der Absetzung von Bruder Nikolaus, dem Abt des Klosters Pelplin, und der Ernennung von Bruder Paul aus Zillem an seiner Stelle, entgegen und abseits der Ordnung und ihrer Statuten durchgeführt wurde, wird aufgehoben, für nichtig erklärt und annulliert. Da jedoch der genannte Beförderte, wie aus glaubwürdigen Berichten hervorgeht, eine geeignete Person ist, wurde er in die Funktion des Abtes in dem genannten Kloster Pelplin neu ordentlich eingesetzt, als Abt akzeptiert und soweit es in der Zuständigkeit des Generalkapitels steht, bestätigt, ratifiziert und genehmigt.“
Beispiel: Amelungsborn/Doberan, Paternitätsklage. Hintergründe, Kompromiss und gütliche Beilegung MUB 1337. 5769-5770 (Kompromiss, Abt Martin 1337-1339), MUB 1345. 6596 (Klageakte, Abt Jakob 1339- 1361)
Im Jahr 1337, am Samstag vor dem Sonntag, an dem das Jubilate gesungen wird (10. Mai), trafen sich der Visitator, der Abt (Conrad) und andere Äbte, nachdem sie verschiedene Diskussionen geführt hatten und keine Einigung erzielen konnten. Schließlich einigten sie sich darauf, dass Abt Conrad von Doberan sein Amt niederlegen und freiwillig zurücktreten sollte. Außerdem sollten ihm spezielle Einkünfte aus dem Kloster zugewiesen werden. Des Weiteren wurde beschlossen, dass der damalige Mönch Martin*), der in guter Erinnerung war, die Leitung des Klosters übernehmen sollte.
Er galt als einfacher und geeigneter Kandidat für diese Aufgabe, da er im gesamten Konvent von Doberan sehr geschätzt wurde. Es wurde so entschieden, da der genannte Abt (Conrad) und die anderen ihm folgenden Äbte (Amelungsbom Co.), sowie die sächsischen Mönche des Klosters Doberan sich weigerten, einen anderen erfahrenen und klugen Kandidaten für das Amt des Abtes zuzulassen, obwohl die übrigen Mönche des Klosters andere geeignete Kandidaten vorgeschlagen hatten und diese aufgrund der Wichtigkeit des Klosters gerne akzeptiert hätten. *) MUB 1337: Martin. Magister vom Heiligen Geist (Hospitalchef + zuständig Novizenausbildung)
1362. MUB 9030 Gütliche Beilegung: Abt Gottschalk Höppner (Doberan) und Abt Engelhard (Amelungsbom) legen den Streit unter Kostenverzicht durch Amelungsborn gütlich bei.
Engelhard ist dann 1368 Mitkonsekrator bei der Schlussweihe des Doberaner Münsters